AGB

A. Generelle Bestimmungen

1.1. Anwendungsbereich und Geltung

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, Veranstaltungen und Produkte (nachfolgend gemeinsam: „Dienstleistungen“) – kostenpflichtig oder gratis – welche die Luftseilbahn Küssnacht-Seebodenalp AG (nachfolgend: LKüS AG) erbringt. Sobald der Kunde eine Dienstleistung der LKÜS AG in Anspruch nimmt, anerkennt er die Geltung der AGB der LKÜS AG. Eine schriftliche Ausgabe dieser AGB kann bei der LKÜS AG oder online bezogen werden. Soweit nicht in der untenstehenden Rubrik «B. Dienstleistungen der LKÜS AG» eine abweichende besondere Bestimmung vorgesehen ist, gelten für sämtliche Dienstleistungen der LKÜS AG die nachstehend formulierten generellen Bestimmungen. Sie bilden hierbei einen integralen Vertragsbestandteil. Abweichende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der LKÜS AG bleiben vorbehalten.

1.2. Vertragsabschluss

Der Vertrag mit der LKÜS AG kommt mit der vorbehaltslosen Annahme, d.h. mit dem Kauf einer oder mehrerer gesellschaftseigener Dienstleistungen zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag inklusive dieser AGB wirksam. Ein Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der LKÜS AG (Annahme/Ticketausgabe) der schriftlichen, telefonischen oder elektronischen Buchung/Anmeldung des Kunden (Antrag/Ticketkauf) zustande. Betrifft die Vereinbarung vermittelte Leistungen Dritter, so kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter zustande. Die LKÜS AG ist diesfalls nicht Vertragspartei.

1.3. Offerten und Buchungsplattform

Die Annahmefrist für Offerten der LKÜS AG beträgt 14 Tage, sofern keine abweichende Frist vereinbart wurde. Danach ist die LKÜS AG nicht mehr an die Offerte gebunden. Die LKÜS AG behält sich vor, von einer Offerte vor Ablauf der Annahmefrist zurückzutreten. Erfolgt die Buchung über eine elektronische Buchungsplattform, gelten zusätzlich die dort publizierten Bestimmungen. Angebote auf elektronischen Buchungsplattformen stellen keine Offerten dar, sind unverbindlich und können jederzeit ändern. Ein verbindlicher Vertrag entsteht erst mit der Buchungsbestätigung durch die LKÜS AG und nur gemäss dortigen Konditionen. Vor diesem Zeitpunkt wird jegliche Haftung abgelehnt.

1.4. Leistungen

Die LKÜS AG verpflichtet sich, die Dienstleistungen gemäss Beschreibungen zu erbringen. Als Grundlage gelten die Leistungsbeschreibungen in den gültigen Prospekten bzw. den elektronischen Medien sowie weiteren schriftlichen Angeboten der LKÜS AG. Spezialtarife, Sonderwünsche und Nebenanreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn diese schriftlich bestätigt worden sind. Alles andere, nicht von der LKÜS AG produzierte Informationsmaterial und/oder Auskünfte von Dritten sind unverbindlich und begründen für die LKÜS AG keine Leistungspflicht.

1.5. Preise

Die Preise sind dem jeweiligen Angebot oder den gültigen Preislisten der LKÜS AG zu entnehmen. Vorbehalten bleiben anders lautende Vereinbarungen zwischen Kunden und der LKÜS AG. Preisänderungen werden rechtzeitig veröffentlicht und sind jederzeit auf einen beliebigen Termin möglich. Alle Preisangaben verstehen sich inklusive aktuell gültiger Mehrwehrsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung geht zu Lasten des Kunden. Sämtliche Dienstleistungen werden ausschliesslich in Schweizer Franken (CHF) angeboten. Preisangaben in Fremdwährungen sind lediglich unverbindliche Richtwerte. Bei Zahlung in Fremdwährung erfolgt ein prozentualer Zuschlag auf den Ticketpreis, welcher vom Tageskurs abhängig ist und wöchentlich festgelegt wird. Allfällige Gebühren gehen zu Lasten des Kunden. Das Rückgeld erfolgt grundsätzlich in Schweizer Franken.

1.6. Gutscheine

Verfallene Gutscheine werden nur einmal verlängert, wenn diese nachweisbar käuflich erworben wurden. Gutscheine, welche gratis ausgegeben wurden (Sponsoring, PR-Zwecke, Aktionärsbillette, usw.), werden nicht verlängert.

1.7. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt unmittelbar bei Vertragsabschluss. Ticketbezüge auf Kredit sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Ausnahmeregelungen sind im Voraus zu vereinbaren und nur mit schriftlicher Bestätigung gültig. Bei Bezahlung auf Rechnung verpflichtet sich der Kunde, den in Rechnung gestellte Betrag bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen (Verfalltag).Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht innert der Zahlungsfrist nicht nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 5% zu zahlen. Ab Verzugszeitpunkt ist die LKÜS AG berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden ohne weitere Mitteilung einzustellen.

Die LKÜS AG behält sich vor, für Leistungen ganz oder teilweise Vorauszahlungen zu verlangen. Zahlungskonditionen können je nach Produktekategorie variieren. Gerät der Kunde mit der Entrichtung der Anzahlung in Verzug, ist die LKÜS AG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt als Änderung oder Absage durch den Kunden und es kommen, soweit nicht anders vereinbart, die nachstehenden Konditionen gemäss AGB Ziff. 1.8. (Annullation durch den Kunden) zur Anwendung.

1.8. Annullation durch den Kunden

Wesentliche Änderungen oder Absagen von Vereinbarungen müssen der LKÜS AG möglichst frühzeitig und schriftlich mitgeteilt werden. Wird die Reservation vollumfänglich abgesagt, ohne dass die LKÜS AG dies zu vertreten hat, gelten grundsätzlich folgende Annullierungspauschalen:
– bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin: kostenlos
– bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin: 50%
– Am gleichen Tag: 100%

Abweichende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der LKÜS AG bleiben vorbehalten. Massgebend für die Berechnung ist der Eingang der schriftlichen Annullierung bei der LKÜS AG. Betrifft die Annullation ausschliesslich vermittelte Leistungen Dritter, so greifen die Vertragsbestimmungen oder AGBs der Drittanbieter.

1.9. Rücktritt durch den Kunden

Bricht ein Kunde die Dienstleistung vorzeitig ab oder verlässt er sie verfrüht, hat er kein Anrecht auf Rückerstattung von Kosten. Allfällige ihm hierdurch entstehende Zusatzkosten trägt der Kunde.

1.10. Rücktritt durch die LKÜS AG

Die LKÜS AG ist jederzeit berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten oder die Aktivität vorzeitig abzubrechen. Falls die LKüS AG ihre Leistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Tickets oder der Nutzung der Anlage nicht erbringt, oder teilweise nicht erbringt, und zwar dauerhaft oder nur vorübergehend, hat der Kunde keinerlei Ansprüche (insbesondere keine Rückerstattungsansprüche oder Schadenersatzansprüche gegenüber der LKüS AG). Dies gilt insbesondere für Betriebsunterbrechungen oder -einstellungen in folgenden Fällen:

– Zufall
– Höhere Gewalt wie Wind- und Wettereinflüsse, Lawinengefahr, Streiks u.ä.
– Behördliche Anordnungen oder Restriktionen (unter anderem infolge Strommangellage)
– Freiwillige Einschränkungen aufgrund von besonderen Umständen (unter anderem infolge Sparappellen der Behörden wegen Strommangellage)
– Pandemie oder Epidemie

Wichtige Gründe sind Wetterverhältnisse, Naturereignisse, behördliche Auflagen und Verbote, Sicherheitsaspekte und Fälle höherer Gewalt sowie andere, von der LKÜS AG nicht beeinflussbare Umstände. Der bezahlte Preis wird in diesem Fall, abzüglich der von der LKÜS AG bereits erbrachten Leistungen, zurückerstattet.

Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Programmänderungen sowie Verspätungen im Fahrplan bleiben im Fall des Vorliegens wichtiger Gründe ausdrücklich vorbehalten. Die LKÜS AG bemüht sich, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu bieten; in derartigen Fällen besteht jedoch darauf kein Rechtsanspruch des Kunden.

Die LKÜS AG kann ferner unter folgenden Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten:
– Wenn Teilnehmer durch ihre Handlungen und/oder Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben.
– Wenn die LKÜS AG feststellt, dass Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurden.
– Wenn begründeter Anlass besteht, dass die Veranstaltung oder deren Teilnehmer den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der LKÜS AG oder ihrer Gäste gefährden.
– Wenn Dritte, die auf Veranlassung des Veranstalters durch die LKÜS AG in die Organisation einbezogen wurden, die Leistungserbringung vollständig oder teilweise hindern.

1.11. Haftungsbestimmungen

Die LKÜS AG verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur sorgfältigen Erbringung der Leistungen gemäss Vertrag, diesen AGB und möglichen anderen Vertragsbestimmungen. Die LKÜS AG haftet lediglich für Mängel oder Ausfälle der Dienstleistung, die einen Minderwert darstellen. Bei verschuldetem Ausfall kann die LKÜS AG innert angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Fall sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. In jedem Fall haftet die LKÜS AG maximal in der Höhe des Umfangs des bezahlten Angebotes und die Haftung ist auf den unmittelbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Folgeschäden, reine Vermögensschäden und entgangener Gewinn etc. wird abgelehnt. Keine Haftung besteht bei einem Rücktritt durch die LKÜS AG nach obenstehender AGB Ziff. 1.10. (Rücktritt durch die LKÜS AG). Die LKÜS AG haftet nur bei absichtlicher oder grob fahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden. Jede weitere Haftung (leichte, mittlere Fahrlässigkeit; Kausalhaftung, Hilfspersonenhaftung) wird wegbedungen. Die LKÜS AG haftet nicht für Umstände, welche auf unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt oder auf das Verhalten sowie Eigenschaften des Kunden zurückzuführen sind (insb. Selbstverschulden). Werden die Weisungen der LKÜS AG oder ihrer Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens der LKüS AG. Die LKÜS AG haftet nicht für Diebstahl und Verlust von Sach- und Vermögenswerten, Vermögens- oder Sachschäden, etc., den/die sie nicht zu verantworten hat.

1.12. Beanstandungen

Hat der Kunde während einer Dienstleistung Anlass zu Beanstandungen, hat er diese unverzüglich dem verantwortlichen Mitarbeiter der LKÜS AG mitzuteilen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen möglichen Schaden gering zu halten. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in jedem Fall nach einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung. Gewährleistungsansprüche können nicht abgetreten werden.

1.13. Versicherung

Die LKÜS AG hat branchenübliche Versicherungen für Störungen oder Unfälle. Der Kunde haftet gegenüber der LKÜS AG für Beschädigungen und Verluste, die durch ihn bzw. seine Hilfspersonen oder Teilnehmer verursacht werden, ohne dass die LKÜS AG ein Verschulden nachweisen muss. Deshalb empfiehlt die LKÜS AG allen Kunden für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen.

1.14. Datenschutz / -verwendung

Die LKÜS AG bearbeitet und sammelt personenbezogene Kundendaten nur im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetzgebung. Diese werden lediglich zur Aufrechterhaltung und Verbesserung von Kundenbeziehungen, Qualitäts- und Dienstleistungsmassstäben, zur Maximierung der Betriebssicherheit oder im Interesse von Verkaufsförderung, Produktdesign, Verbrechensverhütung, wirtschaftlichen Eckdaten und Statistiken sowie der Rechnungsstellung verwendet. Der Kunde, der eine Dienstleistung der LKÜS AG in Anspruch nimmt, stimmt einer Weitergabe sämtlicher Kundendaten an Dritte zu, soweit dies zur Bereitstellung und/oder Vermittlung entsprechender Dienstleistungen notwendig ist. Ansonsten erfolgt die Weitergabe nur mit Zustimmung des Kunden, soweit die LKÜS AG nicht gesetzlich verpflichtet ist, Personendaten an Dritte weiterzugeben.
Bei der Verwendung von online-Plattformen kommen die diesbezüglich ergänzenden Bestimmungen der LKÜS AG bzw. Drittanbietern zur Anwendung.

1.15. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der übrigen Vertragsbestimmungen

Die LKÜS AG behält sich das Recht vor, diese AGB oder Teile hiervon und die übrigen Vertragsbestimmungen jederzeit abzuändern. Änderungen der AGB werden dem Kunden rechtzeitig unter Bekanntgabe des Gültigkeitsbeginns mitgeteilt. Sollte der Kunde durch die Änderung der AGB erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der geänderten AGB zu künden. Das Kündigungsrecht erlischt mit Inkrafttreten der Änderung.
Änderungen einer vertraglichen Vereinbarung bedürfen der Schriftform und sind von den Parteien zu unterzeichnen. Mitteilungen per E-Mail gelten als schriftlich erfolgt.

1.16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Geschäftstätigkeit der LKÜS AG basiert ausschliesslich auf schweizerischem Recht. Die Anwendung des «Wiener Kaufrechts» (CISG) wird ausdrücklich wegbedungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB oder anderer Vertragsabreden führt nicht zu Unwirksamkeit der restlichen Bestimmungen gemäss AGB oder Vertrag.
Der Gerichtsstand ist 6403 Küssnacht. Es ist der LKÜS AG freigestellt, den Vertragspartner an seinem Sitz oder jedem anderen zulässigen Ort zu belangen.

B. Dienstleistungen der LKÜS AG

2. Generelles

2.1. Arten von Dienstleistungen

Das Angebot der LKÜS AG umfasst einzelne Dienstleistungen (z.B. „Bahnbetrieb und Beförderung“) und Veranstaltungen als Kombination von mehreren Dienstleistungen (z.B. „Bahnbetrieb und Beförderung“ mit „Events, Gastronomie und Spezialangebote“). Eine Kombination von Dienstleistungen liegt nur vor, wenn die Veranstaltung im eigenen Namen von der LKüS AG durchgeführt wird (siehe Ziff. 4 Events und Spezialangebote). Ebenfalls organisiert/vermittelt die LKÜS AG in Zusammenarbeit mit Partnern (Drittanbietern) Veranstaltungen als Pauschalangebote, welche je eigenständige Dienstleistungen der LKÜS AG und der jeweiligen Partner enthalten. Schliesslich vermittelt die LKÜS AG Dienstleistungen von Partnern, welche nicht in Zusammenhang mit Dienstleistungen der LKÜS AG stehen. Der jeweilige Partner ist hierbei selbst für die vertragsgemässe Erbringung seiner Dienstleistung verantwortlich. Die LKÜS AG übernimmt keinerlei Haftung oder Garantie in Bezug auf die selbständigen Dienstleistungen der Partner und / oder Drittanbieter und ist bezüglich dieser Dienstleistung nicht Vertragspartei. Bezüglich dieser Dienstleistungen Dritter gelten die vertraglichen Vereinbarungen inkl. AGB mit dem betreffenden Anbieter. Vorliegende AGB können lediglich bei Bedarf ergänzend hinzugezogen werden, sofern hierdurch keine Haftung der LKÜS AG entsteht.

3. Bahnbetrieb und Beförderung

3.1. Tickets

Mit dem Verkauf eines Tickets oder eines Abonnements verpflichtet sich die LKÜS AG zur Beförderung des rechtmässigen Ticket- oder Abonnementsinhabers und/oder seines Materials gemäss diesen AGB. Die Tickets und Abonnemente sind nur während den publizierten Betriebszeiten gültig. Für Abend- und Spezialveranstaltungen ausserhalb der Betriebszeiten sind die Abonnemente, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, nicht gültig. Alle Tickets und Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar (Ausnahme: übertragbare Jahreskarten) und auf Verlangen dem Kontrollpersonal vorzuzeigen. Es besteht kein Anspruch auf nachträglichen Umtausch.
Bei Verlust oder Diebstahl eines Tickets findet keine Rückerstattung statt. Ersatz von Abonnements wird nur geleistet, wenn die Kassenquittung vorgewiesen wird.
Das Bahnpersonal ist berechtigt, jederzeit Ticketkontrollen vorzunehmen. Auf entsprechende Aufforderung des Bahnpersonals hin hat sich der Ticketinhaber mittels gültigem Identitätsausweis oder eines gleichwertigen Ausweises auszuweisen.

3.2 Handgepäck und Materialtransport

Als Handgepäck i.S. von Art. 23 PBG und Art. 62f VPB gilt die Gesamtmenge von Waren oder Gegenständen, welche eine Person selbständig und ohne Mithilfe des Personals mit beiden Händen (Koffer, Taschen, Kisten, Körbe etc.) und mittels Tragen am Körper (Rucksack etc.) transportieren kann. Vorbehalten bleibt, dass dieses Handgepäck in den Kabinen transportiert und innerhalb der fahrplanmässigen Haltezeit umgeschlagen werden kann.

Ausgeschlossen bleibt der Transport von Sachen, die den Mitreisenden lästig fallen, ein Sicherheitsrisiko darstellen oder einen Schaden verursachen können.

Der Transport von Materialien und Gütern, welche nicht als Handgepäck gelten, stellen einen kostenpflichtigen Gütertransport dar und erfolgt gemäss den entsprechenden Tarifbestimmungen der LKÜS AG. Beim Transport von (Tief-) Kühlprodukten ist es Aufgabe des Güterkunden, die Kühlkette sicherzustellen Jegliche Verantwortung und Haftung mit Bezug zur Einhaltung der Kühlkette wird von Seiten LKÜS AG ausdrücklich abgelehnt.

3.3. Fehlverhalten bei Abonnement- und Ticketinhaber

Verstösst ein Ticket- oder Abonnementinhaber gegen die vorliegenden Bestimmungen, missachtet er Weisungen und Anordnungen des Personals oder verhält er sich rücksichtslos, kann die LKÜS AG ihn von der Benützung der Anlagen ausschliessen und das Ticket entschädigungslos entziehen (z.B. missbräuchliche Benützung von persönlichen Abonnementen durch Dritte). Wer Anlagen oder Einrichtung der LKÜS AG verunreinigt oder beschädigt, hat die Instandstellungs- und Reinigungskosten zu bezahlen. Im Falle vorsätzlicher Beschädigung bleibt eine Strafanzeige vorbehalten.
Sämtlichen Personen ist das Betteln auf dem Grund und den Anlagen der LKÜS AG untersagt.

3.4. Ausschluss vom Transport

Die LKÜS AG kann den Transport von Geräten auf ihren Anlagen verweigern, sofern diese den Betrieb oder andere Gäste stören oder für die Benützung der Anlagen offensichtlich ungeeignet sind. Weiter sind Personen, welche vorsätzlich oder grobfahrlässig gegen die Weisungen des Personals, Anordnungen befugter Personen oder gesetzliche Vorschriften verstossen, vom Transport ausgeschlossen (vgl. AGB Ziff. 3.3. Fehlverhalten bei Abonnement und Ticketinhaber). Personen können zudem nach Massgabe von Art. 59 f. VPB vom Transport ausgeschlossen werden. Ebenfalls können Personen bei ungünstigen Witterungsbedingungen aus Sicherheitsgründen vom Transport ausgeschlossen werden. Weiter können Personen vom Transport ausgeschlossen werden, wenn sie vor dem beabsichtigten Transport Dritte gefährdet haben oder Grund zur Annahme besteht, dass sie weiterhin Dritte gefährden werden. Im Wiederholungsfall oder in schwerwiegenden Fällen kann der Fahrausweis entzogen werden.

3.5. Haftung und ergänzende Bestimmungen

Ergänzend kommen die Bestimmungen des schweizerischen Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 1957 (SR 742.101), des Bundesgesetzes über die Personenbeförderung (PBG; SR 745.1) und der Verordnung über die Personenbeförderung (VPB; SR 745.11) mit Ausnahme der Haftungsreglung vollumfänglich zu Anwendung. Davon abweichend wird die Haftung gemäss AGB Ziff. 1.11 (Haftungsbestimmungen) wegbedungen, soweit dies die einschlägigen zwingenden Haftungsbestimmungen zulassen.

4. Freizeitaktivitäten

Die LKüS AG betreibt und unterhält keine Wege und andere touristische Anlagen auf der Seebodenalp und der Rigi, sondern vermittelt lediglich den Zugang zu diesem Naherholungsgebiet.

Die LKüS AG unterliegt weder für die Sommerwanderwege noch für die Pisten, Schlittel- und Winterwanderwege der Verkehrssicherheitspflicht. Alle Aktivitäten der Kunden erfolgen zu jeder Jahres- und Tageszeit auf eigene Verantwortung. Es wird jegliche Haftung der LKüS AG ausgeschlossen.

Die LKüS AG weist darauf hin, dass auf den von den Stationen wegführenden Wegen mitunter höhere Anforderungen an die Benutzer gelten. Wege können ihrer Signalisation entsprechend schmal, steil und exponiert sein. Trittsicherheit und Schwindelfreiheit erfordern und Wanderschuhe und Wetterschutz nötig machen. Auch besteht Steinschlag-, Rutsch- und Absturzgefahr bei Wetterumsturz und winterlichen Bedingungen. Die LKüS AG empfiehlt ihren Gästen, sich über Verhältnisse und Gefahren zu informieren, auf markierten Wegen zu bleiben und die Routenwahl den Verhältnissen und eigenen Fähigkeiten anzupassen.

5. Events und Spezialangebote

5.1. Eigenständige Dienstleistungen der LKÜS AG

Für Dienstleistungen in der Form von Veranstaltungen (Kombination mehrerer Dienstleistungen), welche ganz oder teilweise von der LKÜS AG organisiert werden, gelten zusätzlich nachstehende Bestimmungen.

5.2 Verschiebung der Dienstleistung und Rücktritt durch die LKÜS AG

Es gilt die AGB Ziff. 1.10. (Rücktritt durch die LKÜS AG) mit nachstehenden Ergänzungen.
Die Dienstleistung kann auf einseitige Erklärung der LKÜS AG verschoben oder gänzlich abgesagt werden. Im Falle einer Verschiebung gilt das bereits gekaufte Ticket für das Verschiebedatum. Ist dem Kunden eine Teilnahme am Verschiebedatum nicht möglich oder findet im selben Jahr keine gleiche Dienstleistung mehr statt, erhält der Kunde einen Gutschein im Wert der verschobenen bzw. abgesagten Dienstleistung.

5.3 Ausschluss von Dienstleistungen

Soweit nicht anders vereinbart, ist die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen wie insbesondere Feuerwerkskörper, Waffen, scharfe oder spitze Gegenstände aller Art untersagt.

Verstösst ein Teilnehmer gegen die Anweisungen der Ordnungsdienst, die Sicherheitsvorschriften, die Platzanweisung und Personenlenkung, das Abfallentsorgungskonzept, so verliert sein Ticket die Gültigkeit und er kann von der laufenden Dienstleistung und von weiteren Dienstleistungen der LKüS AG oder ihrer Partner ausgeschlossen werden.

5.4 Haftung

Die LKÜS AG haftet ausschliesslich für die sorgfältige Organisation des Anlasses, soweit sie hierfür ein grobfahrlässiges Verschulden trifft. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Haftung für die inhaltliche Qualität der Darbietung sowie für Beeinträchtigungen, Schädigungen, die von anderen Teilnehmern an der Veranstaltung ausgehen. Für Handlungen oder Unterlassungen des Aktivitätsleiters (Guides, Führer etc.) haftet die LKÜS AG nur, wenn dieser in der Verrichtung seiner Tätigkeit schuldhaft handelt.

 

Version 22.11.2022